. . . Positionspapier

 

 

 

Positionspapier des Vereins NATUR OHNE JAGD e.V.

Wir sind eine gemischte Gemeinschaft von Menschen, die sich für den Schutz von Tieren einsetzt, explizit aber, wie der Vereinsname bereits sagt, über das unnötige Hobby Jagd aufklärt und informiert. Wir freuen uns über jeden aufgeschlossenen Menschen, der mit uns aktiv werden möchte. Wir sind überzeugt davon, dass Tierschutz zwar dringend nötig, aber noch lange nicht hinreichend vorhanden ist. Diesen Tierrechtsgedanken möchten wir durchsetzen und stärker in das Licht der Öffentlichkeit rücken. Je nach Interesse und Kenntnisstand, nach Zeit und Lust, kann sich jeder Interessierte auf seine persönliche Weise bei uns einbringen und engagieren.

Wir sind in vielfältiger Weise aktiv und organisieren auf ideenreiche Art Proteste und Aufklärungsaktionen. So sind wir zum Beispiel sehr oft mit Info-Ständen gegen die Jagd in Tierheimen und Stadtfesten präsent, informieren über dieses veraltete Hobby und legen Daten und Fakten vor, welche die Überflüssigkeit dieses Blutsports belegen. Wir organisieren regelmäßig Demonstrationen in größeren Städten, veranstalten Informationsabende und arbeiten auch politisch vielseitig, wenn die Rechte unserer Haus- u. Wildtiere mit Füßen getreten werden. Grundsätzlich möchten wir den Tieren, die keine Chance auf ein Leben ohne Leid und Qualen haben, Gehör verschaffen.

Allgemeines

Sämtliche Tiere sind Mitgeschöpfe der Menschheit und verfügen über Leidens- und Schmerzempfindlichkeit wie der Mensch auch. Sie sollen von uns Menschen um ihrer selbst willen geachtet und geschützt werden. Selbst wenn eine unmittelbare Verantwortlichkeit des Menschen nicht gesehen wird oder nicht vorhanden ist, weil sich z.B. frei lebende Tiere nicht in seiner Obhut befinden, trägt der Mensch dennoch eine große Verantwortung, die weit über eine bloße Existenzsicherung für die Nachwelt hinausgeht. Wildtiere, die dem Jagdrecht unterliegen, werden allein schon durch die Verfolgung, den Jagddruck und die daraus resultierende Panik in fast permanente Stress- und Angstzustände versetzt und verhalten sich heute schon bedenkenswert atypisch. Diese, durch die Jäger verursachten veränderten Verhaltensmuster wiederum, führen oft zu direkten Kontakt- und Berührungssituationen mit der Zivilisation und dienen in dem Moment der Jägerschaft wiederum als Grund, „regulierend“ mit der Waffe einzugreifen. Hier besteht explizit eine Überwachungs- und Sorgfaltspflicht, schon angesichts der weiteren Entwicklung unserer heimischen frei lebenden Wildtiere. Auch die Tatsache, dass viele Tiere (bereits in jungen Jahren) an Bleivergiftung durch Jagdmunitionsreste verenden, ist eine unverantwortliche Folge dieses Hobbys. Für die Tötung von frei lebenden Tieren bedarf es eines vernünftigen Grundes. Ein vernünftiger Grund liegt jedoch bei dem Freizeitspaß „Jagd“ niemals vor. Es sind also im Vorfeld verantwortungsbewusst alle Alternativen auszuschöpfen, die das Töten eines Tieres überflüssig machen könnten. Der Anspruch der Jagd, ein notwendiges Regulativ darzustellen, ist nicht erkennbar und nicht nachgewiesen. Die Notwendigkeit der Jagd auf frei lebende Tiere, (z.B. aus Gründen der Ernährungssicherung) ist in der heutigen Zeit aus Sicht des Tierschutzes nicht mehr gegeben. Der Hinweis, dass die Jagd eine lange Tradition besitzt sowie ein historisch gewachsenes Nutzungsrecht des eigenen Grund und Bodens ist, kann aus Sicht des Tierschutzes ebenfalls nicht akzeptiert werden. Insbesondere dann nicht, wenn diese Grundstücke verpachtet werden und sich das Interesse ausschließlich in einer Freizeitorientierten Jagdausübung erschöpft. Des Weiteren ist die Tötung von bestimmten Tierarten aus Sicht des Tierschutzes absolut nicht gerechtfertigt, wenn es sich dabei um eine Tierart handelt, die lediglich in vermeintlicher Nahrungs- bzw. Jagdkonkurrenz mit dem Jagenden steht.

Veraltete Tradition ist kein Garant für das moralisch Richtige

 

 

 

Forderung 1

Abschussverbot von Haustieren

 

Haustiere sind nicht selten Opfer von Jägern. Der Abschuss freilaufender Hunde und Katzen wird im Bundesjagdgesetz mit einer angeblichen Gefährdung des Wildes gerechtfertigt. Offizielle Zahlen sprechen von ca. 300.000 getöteten Katzen und ca. 50.000 getöteten Hunden jährlich. Sehr oft jedoch übernehmen Haustiere eine wichtige soziale Rolle bei ihren Besitzern und werden größtenteils auch als Familienmitglieder angesehen. Diese Tatsache scheint Jägern fremd zu sein.

 

 

Forderung 2

Verbot der Verwendung bleihaltiger Munition

 

Umweltbelastungen in Höhe von jährlich ca. 1500 Tonnen hochgiftiger Bleimunition, allein durch das Hobby Jagd, sind absolut inakzeptabel und im Rahmen des allgemeinen Umweltschutz-Gedankens nicht mehr tragbar. Die Verseuchung von Böden und Gewässern mit diesem Schwermetall haben wir alle zu tragen. Diese Tatsache ist, nur wegen der Tötungssucht einer handvoll Waffenfetischisten (0,4 % Bevölkerungsanteil), nicht weiter zu verantworten.

 

 

 

Forderung 3

Verbot der Fallenjagd

 

Die Jagd mit Fallen stellt das Übelste Jagdverfahren überhaupt dar und gehört mit sofortiger Wirkung verboten. In den meisten Fällen (und auch hier erst durch Lockstoffe angelockt), verenden die in Fallen gefangenen Tiere langsam und qualvoll. Die Fallen sollen angeblich sofort Töten, dies geschieht aber nur sehr selten. Oftmals werden die Tiere in den Fallen lediglich eingeklemmt und kommen nicht mehr frei. Abgetrennte Gliedmaßen oder aus Befreiungsversuchen resultierende Selbstverstümmelungen sind das Ergebnis. Selbst Tiere, für die solchen Fallen überhaupt nicht aufgestellt  wurden, geraten in diese grausamen Fanggeräte und verenden stets sehr qualvoll, da lediglich die Blutversorgung der Organe verringert bzw. unterbrochen wird.

 

 

Forderung 4

Abschaffung der Jagdhundeausbildung an lebenden Tieren

 

Enten:

Diese werden flugunfähig gemacht und in Gewässer gebracht wo sie verständlicherweise vor dem Menschen wegschwimmen. Sobald die Ente im Schilf bzw. Dickicht verschwunden ist wird der Hund auf die Spur gehetzt. Dieser soll die Ente finden und apportieren. Was dabei die Ente empfindet und ob sie das überlebt, steht auf einem anderen Blatt, was aber die Jägerschaft wenig interessiert

 

 

 

Füchse:

In so genannten "Schliefanlagen" werden Jagdhunde auf Füchse gehetzt. Beide befinden sich dabei in einem künstlichen Röhrensystem, welches mit der Möglichkeit der Trennung beider Tiere durch Schieber versehen ist. Ob das immer so perfekt funktioniert und wie viele Füchse im Endeffekt hierbei an Herzversagen durch Stress verenden, wird von der Jägerschaft nicht bekannt gegeben.

 

 

Katzen:

Hier werden dem Jagdhund lebende Katzen vorgeworfen. Der JGHV stellt so genannte Raubzeugwürger besonders heraus und bietet dazu so genannte "Härtenachweise" an. Dieser kurze und für Nicht-Jäger nichts sagende, verharmlosende Begriff "Härtenachweis" verschleiert jedem Tierschützer die Brisanz dieser Prüfung. Der vom JGHV festgelegte Begriff "Härtenachweis" beschränkt sich in seiner allgemeinen Wortbedeutung auf die Bezeichnung für die schriftliche Bescheinigung des schnellen und gekonnten Totwürgens eines wehrhaften Tieres durch einen Jagdhund in der durch JGHV-Richtlinien festgelegten Form.  Entschlüsselnd steht "Härtenachweis" für "Totwürgnachweis".

 

 

Allgemeines:

Zum Fangen und Töten der Beute sind Hunde maulorientiert. Sie fangen und töten die Beute mit ihren Kiefern (Fängen). Da Hunde keinen Tötungsbiss haben, tritt beim Totwürgen kein Sofort- oder Augenblickstod ein. Der Zeitpunkt vom Würgen bis zum Eintritt des Todes ist damit oft recht lang. Der Hund presst den Atemweg oder Brustkorb seines Opfers auf mechanische Weise mit dem Gebiss zusammen und es kommt zu langsamer Erstickung (Atem- und Herzstillstand). Je nach Größe und Stärke des Opfers und Kraft des Hundes, durch Belastung ermüdet, werden oft Pausen eingelegt. Hierdurch wird jedoch der Erstickungskampf des Opfers wieder forciert, da es sich etwas erholen kann und danach im Rahmen des natürlichen Überlebenskampfes alle noch verbliebenen Kräfte mobilisiert. Zur Intensivierung der Tötung schütteln viele Hunde die Opfer kräftig und erzielen hierdurch den Genickbruch

 

 

 

 

Forderung 5

Abschaffung der Zwangsmitgliedschaften von Grundeigentümern

 

Zwangsmitglied in einer Jagdgenossenschaft ist jeder, der weniger als 75 ha Land zu seinem Grundbesitz zählt. Er muss es dulden, dass auf seinem Grund und Boden Hochsitze errichtet werden und Tiere dem Hobby „Jagd“ zum Opfer fallen. Er hat sämtliche Selbstbestimmungsrechte hinsichtlich Genehmigungen oder Verweigerungen, dieses Hobby betreffend, verloren. Der Europäische Gerichtshof hat in einem früheren Urteil einem französischem Kläger Recht gegeben, der diese Regelung angefochten hat. Deutschland verweigert die Übernahme dieses Urteils mit einer fadenscheinigen Begründung. Eine Anerkennung auf EU-Ebene und Übertragung dieses Urteils auf Deutschland wäre nicht denkbar, so das Gericht. Wir dagegen, sehen hier einen dringenden Handlungs-, bzw. Änderungsbedarf.

 

Aktuelle Ergänzung:

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat inzwischen durch Urteil vom 26.06.2012 festgestellt, dass die Zwangsmitgliedschaft für Grundeigentümer von land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Grundflächen, die die Jagd ablehnen, eine unverhältnismäßige Belastung ist.

 

Die Bundesregierung muss es nun durch eine entsprechende Änderung des Bundesjagdgesetzes den Eigentümern von land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Grundflächen im Einzelfall ermöglichen, ihre Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften zu beenden.

Die Regierung erwägt eigenen Angaben zufolge, dem einzelnen Grundflächeneigentümer eine Möglichkeit einzuräumen, auf Antrag seine Grundfläche aus ethischen Gründen zum befriedeten Bezirk erklären zu lassen.

 

Die Einrichtung eines solchen Bezirks soll durch ein Antragsverfahren im Einzelfall ermöglicht werden. Dabei soll die Entscheidung durch Landesbehörden nach Anhörung aller Beteiligten sowie unter Abwägung der betroffenen Interessen erfolgen sowie flankierende Regelungen hinsichtlich des Wildschadenersatzes und der Wildfolge festgelegt werden. Es sei geplant, das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen, so die Bundesregierung.

 

 

 

Zusammenfassung:

 

Kurzfristig fordern wir strikte Verbote für:

 

- die Fallenjagd, Treibjagd und Baujagd

- die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren

- das Töten von Haustieren durch Abschuss sowie Fallen

- das Aussetzen von jagdlich interessanten Tierarten

- die Verwendung bleihaltiger Munition